Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Grundsätze unseres Verhaltenskodex hat bei FLUXANA oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf persönlicher Überzeugung und der Einhaltung von Regeln. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, sich über mögliches Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeiter oder der unserer Lieferanten zu informieren und diesem vorzubeugen. Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeiter als auch Einzelpersonen und Organisationen außerhalb von FLUXANA können Beschwerden und Bedenken melden.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens beteiligt sind. Die Diskriminierung von Whistleblowern und allen Personen, die an Ermittlungen mitwirken, wird nicht toleriert. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß bewiesen ist. Die Ermittlungen werden mit größter Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen und geschützten Verfahren verarbeitet.

